Wir fördern nach unserer Satzung die Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe und sind daher als gemeinnütziger Verein als besonders förderungswürdig anerkannt. Nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Stuttgart, StNr. 99059/02039, vom 29.10.2019 sind wir für den letzten Veranlagungs- zeitraum 2018 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit.
Wenn Sie uns (natürlich gegen eine Zuwendungsbestätigung) finanziell unterstützen möchten, hier unser Konto:
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