Wir fördern nach unserer Satzung die Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe und sind daher als gemeinnütziger Verein als besonders förderungswürdig anerkannt. Nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Stuttgart, StNr. 99059/02039, vom 28.03.2022 sind wir für den letzten Veranlagungszeitraum 2020 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit.
Wenn Sie uns finanziell unterstützen möchten, können Sie dies gern unter folgender Bankverbindung:
Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE07600501010002491569
BIC/SWIFT: SOLADEST600
Formale Spendenbescheinigungen sieht der Gesetzgeber zwischenzeitlich nur noch für Beträge ab 300 € vor, bei Angabe Ihrer Kontaktdaten senden wir diese ggf. gern unaufgefordert zu. Bei geringeren Beträgen genügt dem Finanzamt Ihr Kontoauszug oder eine Einzahlungsbestätigung zur Anerkennung der steuerlichen Wirksamkeit.